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Förderung für Aufzüge nutzen Für mehr Barrierefreiheit und wertvollen Wohnraum

Barrierefreier Wohnraum ist heute wichtiger denn je – für ältere Menschen, Familien und zukunftssichere Immobilien. Aufzüge sind ein zentraler Bestandteil barrierefreien Wohnens. Deshalb werden sie gezielt im Rahmen staatlicher Programme unterstützt.


Ziel der Förderung

Der barrierefreie Umbau wird aktiv mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten – auch für den Einbau und die Modernisierung von Aufzügen – gefördert. Damit investieren Sie in die Zukunft Ihrer Immobilie und profitieren gleichzeitig von attraktiven Fördermöglichkeiten. 

  • selbstständiges Wohnen ermöglichen 
  • Wohnraum langfristig nutzbar machen 
  • Lebensqualität für alle Generationen verbessern  

Warum sich die Förderung für Sie lohnt 

Ein Aufzug erhöht nicht nur den Komfort, sondern macht Gebäude langfristig nutzbar und steigert ihren Wert. Förderprogramme reduzieren die Investitionskosten und unterstützen barrierefreies, nachhaltiges Wohnen.

Davon profitieren sowohl die Wohnungswirtschaft – durch bessere Vermietbarkeit und die wirtschaftliche Modernisierung von Bestandsgebäuden – als auch Privatpersonen, die ihr Zuhause barrierefrei gestalten und länger selbstbestimmt darin leben möchten.


So funktioniert die Förderung 

Förderprogramme für Aufzüge bestehen meist aus mehreren Bausteinen, die sich teilweise kombinieren lassen (siehe Tabelle). Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist wirtschaftlich besonders attraktiv. 

Bundesförderung (z. B. KfW)   Landesförderung (über Förderbanken)  Regionale oder individuelle Förderungen  
  • Zuschüsse für barrierefreien Umbau 
  • zinsgünstige Kredite für größere Investitionen 
  • zusätzliche Darlehen oder Zuschüsse je nach Bundesland 
  • teilweise besonders attraktive Programme für Wohnungsunternehmen 
  • ergänzende Programme von Kommunen oder Ländern oder von Pflegekasse, Krankenkasse oder weiteren Trägern wie Berufsgenossenschaft, Eingliederungshilfe 

Diese Fördermöglichkeiten sind besonders relevant 

Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich regional stark – eine individuelle Prüfung lohnt sich immer. 

Zuschüsse – direkt sparen Förderkredite – größere Projekte realisieren Darlehen mit Tilgungszuschuss 

Für bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit erhalten Sie staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In der Regel geeignet für Privatpersonen und kleinere Modernisierungen. 

Zinsgünstige Kredite unterstützen umfangreiche Modernisierungen – etwa bei der Nachrüstung von Aufzügen im Bestand. Ideal für Wohnungsunternehmen, Eigentümergemeinschaften, größere Gebäude 

Programme für barrierefreien Wohnraum in einzelnen Regionen: hohe Zuschüsse speziell für Aufzüge 


Bundesweite Förderungen über die KfW 

Bundesweit stehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei zentrale Förderprogramme zur Verfügung, die auch für Maßnahmen zur Barrierefreiheit – inklusive Aufzüge – relevant sind: 

  • KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455‑B) 
    Dieses Programm bietet einen direkten Zuschuss für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Gefördert werden unter anderem auch Aufzüge. Die Förderung beträgt 10 bis 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Damit handelt es sich um eine direkte finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss.  

  • KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) 
    Ergänzend dazu stellt die KfW einen zinsgünstigen Kredit zur Verfügung. Mit diesem können Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziert werden – ebenfalls inklusive Aufzugsprojekte. Es sind bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Die Förderung erfolgt hier indirekt über günstige Finanzierungskonditionen. 
Bundesland Förderbank Programmname Förderart Charakter Relevanz für Aufzüge Link 
Baden-Württemberg L‑Bank Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit Darlehen + Tilgungszuschuss an Basisdarlehen gekoppelt indirekt l-bank.de
Bayern BayernLabo Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung von Wohnraum „leistungsfreies Darlehen“ Zuschusscharakter indirekt bis direkt bayernlabo.de
Berlin IBB IBB Altersgerecht Wohnen Kredit (Zinsverbilligung) KfW-Kombination indirekt ibb.de
Brandenburg ILB Mietwohnungsbau – Aufzüge Zuschuss + Darlehen Aufzüge explizit gefördert direkt ilb.de/de
Bremen BAB Wohnraumförderung Darlehen + Beratung Kombination unspezifischbab-bremen.de
Hamburg IFB Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum Zuschuss bis 20.000 € direktifbhh.de 
Hessen WIBank Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Zuschuss bis 15.000 € direkt wibank.de
Mecklenburg-VorpommernLFI M-VPersonenaufzüge und Lifte, barrierearmes WohnenZuschuss4.500 Euro pro Wohneinheitdirektlfi-mv.de
Niedersachsen NBank Eigentumsförderung – altersgerecht modernisierenZuschuss + Darlehen Kombination indirekt bis direkt nbank.de 
Nordrhein-WestfalenNRW.BANK NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung Darlehen + Tilgungsnachlass große Volumina indirekt nrwbank.de
Rheinland-Pfalz ISB ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Programm 505)Darlehen + Tilgungszuschuss bis 25 % Zuschuss indirekt isb.rlp.de
Saarland SIKB Wohnraumförderungsprogramme Zuschuss / Darlehen einzelfallabhängig unspezifischsikb.de 
Sachsen SAB Wohnraumanpassung / RL AMW Zuschuss + Darlehen inkl. Aufzügedirekt sab.sachsen.de 
Sachsen-Anhalt IB Aufzugsprogramm Zuschuss bis 50 % / 120.000 €direktib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein IB.SH Wohnraumförderung (Programme) Darlehen / Zuschuss regional unterschiedlich unspezifischib-sh.de 
Thüringen TAB Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) Zuschuss bis 50 % direkt aufbaubank.de

In 3 Schritten zur Förderung 

  1. Projekt planen
    Welche Maßnahme passt zu Ihrem Gebäude?  

  2. Förderung prüfen und beantragen
    Wichtig: immer vor Beginn der Maßnahme  

  3. Modernisierung umsetzen und Förderung nutzen 
    Schindler unterstützt Sie dabei mit technischer und wirtschaftlicher Beratung sowie maßgeschneiderten Lösungen für Ihr Gebäude. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Investition heraus. 

Gut zu wissen: BGH-Urteil stärkt schnelles Handeln bei Immobilienverwaltern 

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2026 (Az. V ZR 7/25) stärkt die Handlungsspielräume von Immobilienverwaltern deutlich. Demnach besteht keine starre Pflicht mehr, vor der Beauftragung von Dienstleistern mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Stattdessen kommt es darauf an, ob die Entscheidung auf einer ausreichenden und sachgerechten Grundlage basiert – etwa unter Berücksichtigung von Dringlichkeit, Umfang der Maßnahme oder vorhandener Erfahrungen mit einem Anbieter. Für die Praxis bedeutet das: Dienstleister – beispielsweise für Aufzugsmodernisierung oder -wartung – können schneller und flexibler beauftragt werden, insbesondere bei bewährten Partnern oder zeitkritischen Maßnahmen. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bestehen, wirtschaftlich und nachvollziehbar zu entscheiden. 


FAQ

Aufzüge werden in der Regel im Rahmen von Programmen zur Barrierefreiheit gefördert. Dazu zählen Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite von Bund, Ländern und Förderbanken. 

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Wohnungswirtschaft und Eigentümergemeinschaften können Förderungen nutzen – abhängig vom jeweiligen Programm. 

Ja, viele Programme lassen sich kombinieren. Häufig werden z. B. Bundesförderungen mit Landesprogrammen ergänzt. 

Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Förderungen sind in der Regel ausgeschlossen. 

Ja – neben der Förderung steigert ein Aufzug langfristig den Wert und die Attraktivität einer Immobilie und reduziert Leerstand. 

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