Neue EU-Maschinenverordnung Was sich ab 20. Januar 2027 für Aufzugsprojekte ändert
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (Maschinenverordnung) die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen (Maschinenrichtlinie).
Die neue EU-Maschinenverordnung entwickelt bestehende Sicherheitsanforderungen an Maschinen weiter und berücksichtigt insbesondere neue Herausforderungen durch Digitalisierung, Software, Vernetzung und den Schutz vor sicherheitsrelevanter Manipulation.
Ziel der Verordnung ist es, ein hohes und europaweit einheitliches Sicherheitsniveau sicherzustellen und den technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen.
Warum betrifft die EU-Maschinenrichtlinie auch Aufzüge?
Aufzüge unterliegen weiterhin der Richtlinie über Aufzüge 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie). Diese greift jedoch für bestimmte Risiken, die sie nicht selbst abdeckt, ergänzend auf grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Maschinenrechts zurück. Bislang verweist sie hierzu auf die Maschinenrichtlinie.
Mit deren Ablösung durch die neue Maschinenverordnung verändern sich damit auch Anforderungen, die bei Planung, Konstruktion und Realisierung von Aufzugsanlagen zu berücksichtigen sind.
Was ändert sich konkret?
Im Fokus der neuen Verordnung stehen:
- erweiterte Anforderungen an digitale und vernetzte Systeme
- stärkeren Schutz sicherheitsrelevanter Hard- und Software vor Manipulation
- zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit Software und neuen digitalen Technologien (einschließlich KI-Funktionen)
- weiterentwickelte Vorgaben für Risikobeurteilung, Konformität und Dokumentation
Anforderungen und Folgerungen
Welche Anforderungen gelten für digitale und vernetzte Systeme?
Die Maschinenverordnung trägt der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung Rechnung: Sicherheitsrelevante Hard- und Software sowie digitale Schnittstellen müssen so ausgelegt sein, dass Manipulationen oder Cyberangriffe nicht zu gefährlichen Situationen führen können. Zudem wurden Anforderungen an neue selbstlernende, digitale Technologien (KI) definiert.
Welche Rolle spielt die technische Dokumentation?
Die neue Maschinenverordnung präzisiert die Anforderungen an technische Unterlagen und deren Bereitstellung. Hierzu zählen unter anderem Betriebsanleitungen, Konformitätsunterlagen und Nachweise zur Erfüllung sicherheitsrelevanter Anforderungen.
Zudem schafft die Verordnung einen klaren Rechtsrahmen für die digitale Bereitstellung von Dokumentationen. Gleichzeitig werden Anforderungen an Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und langfristige Bereitstellung entsprechender Unterlagen definiert. Für Hersteller bedeutet dies, dass technische Dokumentationen und regulatorische Nachweise über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage nachvollziehbar verfügbar sein müssen.
Was könnte das für Sie bedeuten?
Abhängig von Ausführung, Projektfortschritt und Zeitpunkt der Inverkehrbringung können auch bei bereits geplanten oder beauftragten Anlagen technische, organisatorische oder dokumentationsbezogene Anpassungen erforderlich werden.
Da die Maschinenverordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft tritt, erfolgt die Anwendung verbindlich ab dem 20. Januar 2027 ohne nationale Umsetzungsfristen. Für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, müssen die neuen Anforderungen berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Neue Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- Ersetzt: Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
- Gültig ab: 20. Januar 2027
- Schwerpunkte: Digitalisierung, Software, Vernetzung, Cybersicherheit, Dokumentation