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Nachhaltigkeit Energieeffizienzklassen |
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Kein „A“ aus dem KatalogBei Elektrogeräten kennen wir sie schon seit 13 Jahren, für Aufzüge wurden sie im März 2009 eingeführt: die Energieeffizienzklassen. Das verbraucherfreundliche Bewertungssystem macht den Strombedarf von Produkten vergleichbar. Speziell bei Aufzügen ist aber eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
Energieeffizienzklassen haben enorme Vorteile. Sie ordnen Produkte anhand ihrer Verbrauchsdaten in sieben übersichtliche Kategorien von A = sehr gut bis G = schlecht. Der Käufer profitiert von einer größeren Transparenz und Vergleichbarkeit. Allerdings kann der einfache Aufbau der Bewertungsskala auch zu Missverständnissen führen. Anders als bei einem Föhn ist der Stromverbrauch eines Aufzuges ganz erheblich vom jeweiligen Einsatzgebiet abhängig. Ein Aufzug verfügt also niemals über eine einheitliche Energieeffizienzklasse, die sich beliebig auf jeden Gebäudetyp anwenden lässt. Dem entsprechend werden neben dem Fahrt- und Stillstandsverbrauch auch objektspezifische Einflussgrößen wie die Nutzungsintensität und die Förderhöhe in die Bewertung einbezogen.
Stillstand versus FahrtGrundlage für die Einstufung eines Aufzuges ist die VDI-Norm 4707. Sie legt die Grenzwerte für die verschiedenen Energieeffizienzklassen fest, gibt Regeln zur Berechnung vor und definiert die Messmethode. Dabei wird zunächst zwischen dem Verbrauch im Stillstand und während der Fahrt unterschieden. Beispielsweise kann die Fahrtleistung einer Anlage in die Klasse B fallen, während der Stillstandsbedarf der Klasse C entspricht. Jedoch lässt sich allein mit diesen Werten die endgültige Energieeffizienzklasse noch nicht festlegen. Wie hoch der Energiebedarf eines Aufzuges tatsächlich ist, hängt ebenso von dem jeweiligen Gebäude ab. So wirkt sich bei Objekten mit geringem Verkehrsaufkommen ein niedriger Stillstandsbedarf positiv auf die Einstufung aus. Währenddessen kommt es in hochfrequentierten Gebäuden vor allem auf einen effizienten Fahrtbetrieb an. Aus diesem Grund unterscheidet die VDI-Norm bei der Klassifizierung zwischen sogenannte Nutzungskategorien. Die Gesamteinstufung der Energieeffizienzklasse ist somit eine Verknüpfung von Stillstands- und Fahrtklasse unter Einbeziehung der Nutzungskategorie, die mithilfe eines komplexen mathematischen Modells berechnet wird.
Anderes Gebäude, andere EinstufungDie insgesamt fünf Nutzungskategorien der VDI-Norm decken die ganze Bandbreite an Gebäudetypen ab. So entspricht Kategorie 1 kleinen Wohnhäusern mit geringer Nutzungshäufigkeit – sprich: niedrigen Fahrt- sowie hohen Stillstandzeiten. Bei Gebäuden der Kategorie 6 handelt es sich um über 100 Meter hohe Büro- und Verwaltungskomplexe, deren Aufzügen ständig im Gebrauch sind. Abhängig von der angestrebten Verwendung wird die zu bewertende Anlagekonfiguration einer der fünf Nutzungskategorien zugeordnet. Und nur hierfür erhält sie letztendlich die Klassifizierung. Infolgedessen kann es ein Aufzug in „seiner“ Kategorie durchaus auf die Energieeffizienzklasse A bringen. In anderen Einsatzbereichen verfügt er aber möglicherweise nur über eine Energieeffizienz der Klasse B oder C.
„A“ bleibt die AusnahmeEine Einstufung der Klasse A ist verhältnismäßig schwer zu erzielen. Die Bewertungskriterien der VDI-Norm wurden besonders streng formuliert, um nicht in die gleiche Situation wie bei Kühl- und Gefrierschränken zu geraten. Hier musste das Bewertungssystem bereits um die Kategorien A+ bis A+++ erweitert werden, da sich die Hersteller mit immer besseren Verbrauchsdaten übertrafen. Wie die Praxis zeigt, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch bei einem Aufzug durchaus die beste Energieeffizienzklasse erreicht werden. Wer aber heute pauschal aus dem Katalog heraus „A“ verspricht, geht in der Regel von Laborbedingungen aus. Lassen Sie sich seriös beraten – um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben!
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